Erwägungsgrund 8 32016R0793
Hersteller von preislich gestaffelten Arzneimitteln sollten deren Aufmachung so gestalten, dass sie leicht als solche zu erkennen sind.
Hersteller von preislich gestaffelten Arzneimitteln sollten deren Aufmachung so gestalten, dass sie leicht als solche zu erkennen sind.