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Die Einrichtung gemeinsamer Ermittlungsgruppen sollte gefördert werden, und Europol-Bedienstete sollten daran teilnehmen können. Um sicherzustellen, dass eine derartige Teilnahme in jedem Mitgliedstaat möglich ist, sieht die Verordnung (Euratom, EGKS, EWG) Nr. 549/69 des Rates vor, dass für Europol-Bedienstete während ihrer Teilnahme an gemeinsamen Ermittlungsgruppen keine Befreiungen gelten.
Europol-Personal kann innerhalb der Grenzen der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten, in denen der Einsatz einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe erfolgt, an…
Die Vorrechte und Befreiungen, die den betreffenden Beamten und Bediensteten durch das Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen…
Der Einführung der Möglichkeit einer Teilnahme von Europol-Bediensteten an gemeinsamen Ermittlungsgruppen durch das Protokoll zur Änderung des…
Gemäß Artikel 6 des Beschlusses 2009/371/JI vom 6. April 2009 zur Errichtung des Europäischen Polizeiamts (Europol) können Europol-Bedienstete in…
In die Verordnung (Euratom, EGKS, EWG) Nr. 549/69 wird folgender Artikel eingefügt: Artikel 12 Buchstabe a des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der…
Wird eine gemeinsame Ermittlungsgruppe eingerichtet, sollten die Bedingungen für die Teilnahme von Europol-Personal an der Gruppe in der entsprechenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.