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Der Einführung der Möglichkeit einer Teilnahme von Europol-Bediensteten an gemeinsamen Ermittlungsgruppen durch das Protokoll zur Änderung des Europol-Übereinkommens lag unter anderem die Erwägung zugrunde, dass Europol-Bedienstete in Anbetracht der besonderen Gegebenheiten ihrer Beteiligung an gemeinsamen, von Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit strafrechtlichen Ermittlungen im Zuständigkeitsbereich von Europol geschaffenen Ermittlungsgruppen keine Befreiung von der Gerichtsbarkeit genießen sollten, wenn sie im Zuge der Beteiligung an diesen Gruppen Amtshandlungen vornehmen.
Die Vorrechte und Befreiungen, die den betreffenden Beamten und Bediensteten durch das Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen…
Gemäß Artikel 6 des Beschlusses 2009/371/JI vom 6. April 2009 zur Errichtung des Europäischen Polizeiamts (Europol) können Europol-Bedienstete in…
In die Verordnung (Euratom, EGKS, EWG) Nr. 549/69 wird folgender Artikel eingefügt: Artikel 12 Buchstabe a des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der…
Artikel 12 Buchstabe a des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen der Gemeinschaften gilt nicht für Europol-Bedienstete, die einer gemeinsamen…
Im Anschluss an die Bewertung der Durchführung des Beschlusses 2003/170/JI des Rates vom 27. Februar 2003 über die gemeinsame Inanspruchnahme von…
Außerdem ist es erforderlich, eine höhere Komplementarität mit den Maßnahmen zu erzielen, die auf dem Gebiet der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.