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Der EDSB sollte Beschwerden von betroffenen Personen entgegennehmen und ihnen nachgehen. Die auf eine Beschwerde folgende Untersuchung sollte vorbehaltlich einer gerichtlichen Überprüfung so weit gehen, wie dies im Einzelfall angemessen ist. Die nationale Kontrollbehörde sollte die betroffene Person innerhalb einer angemessenen Frist über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde unterrichten.
Er hört und prüft Beschwerden und unterrichtet die betroffenen Personen innerhalb einer angemessenen Frist über die Ergebnisse;
Er hört und prüft Beschwerden und unterrichtet die betroffene Person innerhalb einer angemessenen Frist über die Ergebnisse seiner Prüfung;
Der EDSB unterrichtet die betroffene Person über den Stand und die Ergebnisse der Prüfung der Beschwerde sowie über die Möglichkeit eines gerichtlichen…
Der EDSB unterrichtet die nationalen Kontrollbehörden regelmäßig umfassend über alle Fragen, die sie unmittelbar betreffen oder in sonstiger Hinsicht für sie…
In Fällen, die Daten aus einem oder mehreren Mitgliedstaaten betreffen — einschließlich der in Artikel 47 Absatz 2 aufgeführten Fälle — konsultiert der EDSB die…
Jede Aufsichtsbehörde sollte sich mit Beschwerden von betroffenen Personen befassen und die Angelegenheit untersuchen oder an die zuständige Aufsichtsbehörde…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.