Erwägungsgrund 43 32018R1727
Eurojust sollte den für die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union geltenden allgemeinen Bestimmungen über die vertragliche und außervertragliche Haftung unterliegen.
Eurojust sollte den für die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union geltenden allgemeinen Bestimmungen über die vertragliche und außervertragliche Haftung unterliegen.