Erwägungsgrund 40 32018R1727
Die Aufgaben und Befugnisse des EDSB einschließlich der Befugnis, Eurojust anzuweisen, die Berichtigung, Beschränkung der Verarbeitung oder Löschung operativer personenbezogener Daten, die unter Verletzung der in dieser Verordnung enthaltenen Datenschutzvorschriften verarbeitet wurden, vorzunehmen, sollten sich nicht auf die in innerstaatlichen Verfahrensakten enthaltenen personenbezogenen Daten erstrecken.