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Um zu gewährleisten, dass Europol weiterhin die Aufgaben des durch den Beschluss 2009/371/JI errichteten Europäischen Polizeiamts nach bestem Vermögen erfüllen kann, sollten Übergangsregelungen getroffen werden, vor allem in Bezug auf den Verwaltungsrat, den Exekutivdirektor und die Mitarbeiter, die im Rahmen von unbefristeten Verträgen, die Europol als das durch das Europol-Übereinkommen errichtete Europäische Polizeiamt geschlossen hat, als örtliche Bedienstete beschäftigt sind und denen die Möglichkeit geboten werden sollte, als Bedienstete auf Zeit oder als Vertragsbedienstete gemäß den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten beschäftigt zu werden.
Gemäß den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten bietet die in Artikel 6 Absatz 1 der Beschäftigungsbedingungen genannten Behörde jeder…
Die durch diese Verordnung errichtete Agentur Europol tritt an die Stelle des auf der Grundlage des Beschlusses 2009/371/JI errichteten Europäischen Polizeiamts…
Europol wurde durch den Beschluss 2009/371/JI des Rates als eine aus dem Gesamthaushaltsplan der Union finanzierte Stelle der Union errichtet, die die Aufgabe…
Für die Europol-Bediensteten sollten das Statut der Beamten der Europäischen Union (im Folgenden „Beamtenstatut“) und die Beschäftigungsbedingungen für die…
Diese Verordnung zielt darauf ab, die Regelungen des Beschlusses 2009/371/JI sowie der Beschlüsse 2009/934/JI , 2009/935/JI , 2009/936/JI und 2009/968/JI des…
Um einen effizienten laufenden Betrieb von Europol sicherzustellen, sollte der Exekutivdirektor der rechtliche Vertreter und Leiter von Europol sein, seinen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.