Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Rechtsakt des Rates vom 3. Dezember 1998 über das Statut der Bediensteten von Europol wurde durch Artikel 63 des Beschlusses 2009/371/JI aufgehoben. Er sollte jedoch weiterhin für das Personal von Europol gelten, das vor dem Inkrafttreten des Beschlusses 2009/371/JI eingestellt wurde. Übergangsbestimmungen sollten daher vorsehen, dass die Verträge, die gemäß dem genannten Statut abgeschlossen wurden, diesem auch weiterhin unterliegen.
Das Beamtenstatut und die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten sowie die von den Organen der Union im gegenseitigen Einvernehmen erlassenen…
Artikel 57 Absatz 5 des Europol-Beschlusses sieht weiterhin vor, dass das Statut der Bediensteten von Europol und andere einschlägige Instrumente weiterhin für…
Der Europol-Beschluss sieht ebenso vor, dass die Bestimmungen des Statuts der Beamten der Europäischen Union und die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen…
Diese Verordnung zielt darauf ab, die Regelungen des Beschlusses 2009/371/JI sowie der Beschlüsse 2009/934/JI , 2009/935/JI , 2009/936/JI und 2009/968/JI des…
Die durch diese Verordnung errichtete Agentur Europol tritt an die Stelle des auf der Grundlage des Beschlusses 2009/371/JI errichteten Europäischen Polizeiamts…
Der Rechtsakt des Rates vom 12. März 1999 zur Festlegung der Vorschriften für den Europol-Versorgungsfonds sollte daher entsprechend geändert werden. Sonstige…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.