Erwägungsgrund 11 32016R0794
Europol sollte die Mitgliedstaaten ersuchen können, in bestimmten Fällen, in denen eine grenzübergreifende Zusammenarbeit einen Zusatznutzen erbringen würde, strafrechtliche Ermittlungen einzuleiten, durchzuführen oder zu koordinieren. Europol sollte Eurojust von derartigen Ersuchen in Kenntnis setzen.