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Andererseits kann die bestehende festgesetzte Erhöhung des Basissatzes um 2 Prozentpunkte insbesondere bei kurzem Verzug in einer Situation, in der die Refinanzierungskosten auf dem Geldmarkt höher sind als die zu entrichtenden Zinsen, dazu führen, dass kein Anreiz für die fristgerechte Bereitstellung der Eigenmittel besteht. Um das reibungsloses Funktionieren des Systems weiter zu verbessern, sollte die festgesetzte Erhöhung des Basissatzes daher auf 2,5 Prozentpunkte angehoben werden, und der sich daraus ergebende Zinssatz sollte nicht niedriger sein als dieser Prozentsatz, selbst wenn der anwendbare Basissatz negativ ist. Dadurch sollten insbesondere Verzögerungen bei der Bereitstellung der monatlichen Zwölftel der MwSt.- und BNE-Eigenmittel, die derzeit mehr als 80 % der Einnahmen des Haushalts der Union ausmachen, verhindert werden.
Zur Berechnung des Zinssatzes wird der Geldmarktsatz für ein Jahr um 100 Basispunkte erhöht. Liegt dieser Satz nicht vor, so wird der Geldmarktsatz für drei…
Als Zinssatz wird der von der Europäischen Zentralbank für ihre Hauptrefinanzierungsgeschäfte zugrunde gelegte, am ersten Kalendertag des Fälligkeitsmonats…
Der Basiszinssatz beträgt 3,62 Prozent. Er verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche die Bezugsgröße seit der…
Allerdings führten die bestehenden Vorschriften, die einen fortwährenden Anstieg des Satzes vorsehen, in Ausnahmefällen mit mehreren Jahren Verzug zur…
Das in Artikel 12 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 609/2014 festgelegte Zinssatzsystem enthält eine festgesetzte Erhöhung des Basissatzes um 2 Prozentpunkte und…
Für die an der Wirtschafts- und Währungsunion teilnehmenden Mitgliedstaaten entspricht der Zinssatz dem im Amtsblatt der Europäischen Union , Reihe C,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.