Erwägungsgrund 10 32016R0863
Die ECHA sollte, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und Interessenträgern Leitfäden für die Anwendung der Prüfmethoden und Möglichkeiten des Verzichts auf Standarddatenanforderungen weiterentwickeln, die in der vorliegenden Verordnung für die Zwecke der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 vorgesehen sind. Die ECHA sollte dabei die Arbeiten der OECD und anderer relevanter wissenschaftlicher Gremien und Expertengruppen umfassend berücksichtigen.