Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Beschluss EZB/2014/6 legt das Verfahren zur Entwicklung eines langfristigen Rahmenwerks für die Erhebung granularer Kreditdaten fest, die auf harmonisierten statistischen Berichtspflichten gegenüber der EZB basiert. Ziel des Beschlusses ist die Einführung von: a) von allen NZBen des Eurosystems nach gemeinsamen Mindeststandards geführten nationalen granularen Datensätzen zu Krediten und b) einer gemeinsamen analytischen granularen Mehrzweckdatenbank zu Krediten (nachfolgend „AnaCredit“), die von den Mitgliedern des Eurosystems genutzt wird und Daten aus allen Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, enthält.
Im Beschluss EZB/2014/6 sind die Vorbereitungsmaßnahmen der Zentralbanken des Eurosystems zur Vorbereitung der Erhebung von granularen Kreditdaten durch das…
Seit der Verabschiedung des Beschlusses EZB/2014/6 wurden bedeutende Fortschritte bei der Schaffung eines langfristigen Rahmenwerks für die Erhebung granularer…
AnaCredit soll zusammen mit anderen statistischen Rahmenwerken zur Erhebung granularer Daten einen analytischen Überblick über die Kreditrisiken der…
Während die gemäß dem Beschluss EZB/2014/6 zu treffenden Vorbereitungsmaßnahmen die Bestimmung „einer Kerngruppe von harmonisierten granularen Datensätzen zu…
Artikel 1 Satz 2 erhält folgende Fassung: „Dieses langfristige Rahmenwerk umfasst bis zum Beginn der ersten tatsächlichen Übermittlung granularer Kreditdaten…
Durch die Empfehlung EZB/2014/7 werden die NZBen der Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro ist, die jedoch Vorbereitungen für den Beitritt zum…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.