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Durch die Empfehlung EZB/2014/7 werden die NZBen der Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro ist, die jedoch Vorbereitungen für den Beitritt zum langfristigen Rahmenwerk treffen, dazu ermutigt, die Bestimmungen des Beschlusses EZB/2014/6 anzuwenden. AnaCredit sollte den Mitgliedstaaten außerhalb des Euro-Währungsgebiets, insbesondere denen, die am SSM teilnehmen, auf freiwilliger Basis zur Verfügung stehen, um den geografischen Anwendungsbereich und Datenumfang zu erweitern und die Harmonisierung in der gesamten Union voranzutreiben.
Der Beschluss EZB/2014/6 legt das Verfahren zur Entwicklung eines langfristigen Rahmenwerks für die Erhebung granularer Kreditdaten fest, die auf harmonisierten…
Dieser revidierte Zeitrahmen wird in Situationen, in denen die nationalen Zentralbanken (NZBen) von Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro ist, auf der…
Obwohl anerkannt ist, dass die von der EZB nach Artikel 34.1 der ESZB-Satzung erlassenen Verordnungen keinerlei Rechte oder Pflichten für die Mitgliedstaaten,…
Der EZB-Rat sollte die Vertreter teilnehmender Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro ist, jedes Mal einladen, wenn er erwägt, Einwände gegen einen…
Obgleich die von der EZB nach Artikel 34.1 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank (nachfolgend die…
Hinsichtlich der Beaufsichtigung grenzüberschreitend tätiger Kreditinstitute, die sowohl innerhalb als auch außerhalb des Euro-Währungsgebiets tätig sind,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.