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AnaCredit soll zusammen mit anderen statistischen Rahmenwerken zur Erhebung granularer Daten einen analytischen Überblick über die Kreditrisiken der Berichtspflichtigen geben, unabhängig von dem Finanzinstrument, der Art des Engagements oder der zugrunde liegenden Rechnungslegung. Im Hinblick darauf dienen die in der vorliegenden Verordnung geregelten Anforderungen dazu, sicherzustellen, dass Berichtspflichtige einen einheitlichen Satz harmonisierter Daten bei den NZBen melden.
Der Beschluss EZB/2014/6 legt das Verfahren zur Entwicklung eines langfristigen Rahmenwerks für die Erhebung granularer Kreditdaten fest, die auf harmonisierten…
Für ihren Beitrag zu AnaCredit sollten die NZBen zur Nutzung ihrer eigenen Datenbanken, der von Berichtspflichtigen erhaltenen Daten und sonstiger Quellen…
Während die gemäß dem Beschluss EZB/2014/6 zu treffenden Vorbereitungsmaßnahmen die Bestimmung „einer Kerngruppe von harmonisierten granularen Datensätzen zu…
Die NZBen sollten den gemeinsamen analytischen granularen Mehrzweckdatensatz zu Krediten nutzen können, um Rückmeldeverfahren für Berichtspflichtige aufzubauen…
Während eines der wichtigsten langfristigen Ziele von AnaCredit die Harmonisierung der Berichtspflichten und Umsetzungsverfahren ist, erfordert die…
Im Hinblick auf den Umfang sollte die erste Berichterstattungsphase im Rahmen von AnaCredit Kredite umfassen, die von Kreditinstituten an Rechtsträger vergeben…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.