Erwägungsgrund 2 32016R0891
Für die Verwaltung der Fangmöglichkeiten für Sandaal in den ICES-Divisionen IIa und IIIa sowie im ICES-Untergebiet IV wurden in Anhang IID der Verordnung (EU) 2016/72 sieben Bewirtschaftungsgebiete festgelegt, in denen besondere Fangbeschränkungen gelten.