Erwägungsgrund 8 32016R0891
Da die Änderung der Fangbeschränkungen Auswirkungen auf die Wirtschaftstätigkeit und die Planung der Fangsaison von Unionsschiffen hat, sollte diese Verordnung unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten.
Da die Änderung der Fangbeschränkungen Auswirkungen auf die Wirtschaftstätigkeit und die Planung der Fangsaison von Unionsschiffen hat, sollte diese Verordnung unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten.