Erwägungsgrund 2 32017R1123
Der erneute Rückgriff auf Spielräume und besondere Instrumente im Haushaltsplan für 2017, durch den sich die verfügbaren Haushaltsmittel zur Bewältigung solcher Situationen im verbleibenden Zeitraum des MFR verringern, zeigt, dass die Umstände, die diese außerordentlichen Maßnahmen ausgelöst haben, andauern und weitere Maßnahmen erforderlich sein werden.