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Diese Verordnung sollte nur für Online-Inhaltedienste gelten, auf die die Abonnenten in ihrem Wohnsitzmitgliedstaat tatsächlich zugreifen und sie nutzen können, ohne auf einen bestimmten Standort beschränkt zu sein, da es nicht angebracht ist, Anbieter von Online-Inhaltediensten, die im Wohnsitzmitgliedstaat eines Abonnenten keine portablen Online-Inhaltedienste anbieten, zu verpflichten, dies grenzüberschreitend zu tun.
Damit die Anbieter von Online-Inhaltediensten, die in den Geltungsbereich dieser Verordnung fallen, ihrer Verpflichtung zur Ermöglichung der…
Um die grenzüberschreitende Portabilität von Online-Inhaltediensten zu gewährleisten, muss von den Online-Inhaltediensteanbieten, die in den Geltungsbereich…
Ort der Bereitstellung von Online-Inhaltediensten, des Zugriffs auf diese Dienste und ihrer Nutzung Die Bereitstellung eines Online-Inhaltedienstes nach dieser…
Die Anbieter von Online-Inhaltediensten sollten von ihren Abonnenten keine zusätzlichen Gebühren dafür verlangen, dass sie gemäß dieser Verordnung die…
Diese Verordnung sollte die Abonnenten in die Lage versetzen, Online-Inhaltedienste, die sie in ihrem Wohnsitzmitgliedstaat abonniert haben, in Anspruch zu…
Das Ziel dieser Verordnung ist daher, den harmonisierten Rechtsrahmen zum Schutz des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte anzupassen und ein…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.