Erwägungsgrund 4 32017R1128
Der Bereitstellung von Online-Inhaltediensten für Verbraucher, die sich vorübergehend in einem anderen Mitgliedstaat als ihrem Wohnsitzmitgliedstaat aufhalten, steht eine Reihe von Hindernissen entgegen. Bestimmte Online-Dienste umfassen Inhalte wie Musik, Spiele, Filme oder Unterhaltungsprogramme, die nach Unionsrecht urheberrechtlich oder durch verwandte Schutzrechte geschützt sind. Gegenwärtig unterscheiden sich die Hindernisse für die grenzüberschreitende Portabilität von Online-Inhaltediensten je nach Bereich. Die Hindernisse ergeben sich insbesondere daraus, dass für die Übertragungsrechte für urheberrechtlich oder durch verwandte Schutzrechte geschützte Inhalte wie audiovisuelle Werke häufig Gebietslizenzen vergeben werden und dass sich die Anbieter von Online-Inhaltediensten dafür entscheiden können, nur bestimmte Märkte zu bedienen.