Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Bereitstellung von Online-Inhaltediensten für Verbraucher, die sich vorübergehend in einem anderen Mitgliedstaat als ihrem Wohnsitzmitgliedstaat aufhalten, steht eine Reihe von Hindernissen entgegen. Bestimmte Online-Dienste umfassen Inhalte wie Musik, Spiele, Filme oder Unterhaltungsprogramme, die nach Unionsrecht urheberrechtlich oder durch verwandte Schutzrechte geschützt sind. Gegenwärtig unterscheiden sich die Hindernisse für die grenzüberschreitende Portabilität von Online-Inhaltediensten je nach Bereich. Die Hindernisse ergeben sich insbesondere daraus, dass für die Übertragungsrechte für urheberrechtlich oder durch verwandte Schutzrechte geschützte Inhalte wie audiovisuelle Werke häufig Gebietslizenzen vergeben werden und dass sich die Anbieter von Online-Inhaltediensten dafür entscheiden können, nur bestimmte Märkte zu bedienen.
Der Erwerb einer Lizenz für die betreffenden Rechte ist nicht immer möglich, insbesondere wenn für Rechte an Inhalten ausschließliche Lizenzen vergeben werden.…
Der unionsweite ungehinderte Zugriff auf Online-Inhaltedienste, die Verbrauchern in ihrem Wohnsitzmitgliedstaat rechtmäßig bereitgestellt werden, ist für einen…
Das Ziel dieser Verordnung ist daher, den harmonisierten Rechtsrahmen zum Schutz des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte anzupassen und ein…
Um die grenzüberschreitende Portabilität von Online-Inhaltediensten zu gewährleisten, muss von den Online-Inhaltediensteanbieten, die in den Geltungsbereich…
Dies gilt auch für Inhalte wie Sportereignisse, die zwar nicht nach Unionsrecht urheberrechtlich oder durch verwandte Schutzrechte geschützt sind, aber nach…
Damit die Anbieter von Online-Inhaltediensten, die in den Geltungsbereich dieser Verordnung fallen, ihrer Verpflichtung zur Ermöglichung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.