Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der unionsweite ungehinderte Zugriff auf Online-Inhaltedienste, die Verbrauchern in ihrem Wohnsitzmitgliedstaat rechtmäßig bereitgestellt werden, ist für einen reibungslos funktionierenden Binnenmarkt und die effektive Durchsetzung der Grundsätze der Freizügigkeit und des freien Dienstleistungsverkehrs wichtig. Da der Binnenmarkt einen Raum ohne Binnengrenzen umfasst, der unter anderem auf der Freizügigkeit und dem freien Dienstleistungsverkehr beruht, muss sichergestellt werden, dass die Verbraucher portable Online-Inhaltedienste, die Zugriff auf Inhalte wie Musik, Spiele, Filme, Unterhaltungsprogramme oder Sportberichte bieten, nicht nur in ihrem Wohnsitzmitgliedstaat nutzen können, sondern auch, wenn sie sich vorübergehend beispielsweise zu Urlaubs-, Reise- oder Geschäftsreisezwecken oder solchen der Lernmobilität in einem anderen Mitgliedstaat aufhalten. Daher sollten Hindernisse für den Zugriff auf solche Online-Inhaltedienste und deren Nutzung in solchen Fällen beseitigt werden.
Um die grenzüberschreitende Portabilität von Online-Inhaltediensten zu gewährleisten, muss von den Online-Inhaltediensteanbieten, die in den Geltungsbereich…
Der Bereitstellung von Online-Inhaltediensten für Verbraucher, die sich vorübergehend in einem anderen Mitgliedstaat als ihrem Wohnsitzmitgliedstaat aufhalten,…
Damit die Anbieter von Online-Inhaltediensten, die in den Geltungsbereich dieser Verordnung fallen, ihrer Verpflichtung zur Ermöglichung der…
Immer häufiger schließen Verbraucher mit Diensteanbietern Verträge über die Bereitstellung von Online-Inhaltediensten. Verbraucher, die sich vorübergehend in…
Damit die Bürger und Unternehmen in der Union ihr Recht auf Freizügigkeit im Binnenmarkt ausüben können, sollte die Union spezifische, nichtdiskriminierende…
Verträge zur Erteilung von Lizenzen für Inhalte werden in der Regel für eine relativ lange Laufzeit geschlossen. Daher und um sicherzustellen, dass alle…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.