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Immer häufiger schließen Verbraucher mit Diensteanbietern Verträge über die Bereitstellung von Online-Inhaltediensten. Verbraucher, die sich vorübergehend in einem anderen Mitgliedstaat als ihrem Wohnsitzmitgliedstaat aufhalten, können jedoch häufig nicht mehr auf die Online-Inhaltedienste, für die sie in ihrem Wohnsitzmitgliedstaat rechtmäßig ein Zugriffs- bzw. Nutzungsrecht erworben haben, zugreifen und diese nutzen.
Damit die Anbieter von Online-Inhaltediensten, die in den Geltungsbereich dieser Verordnung fallen, ihrer Verpflichtung zur Ermöglichung der…
Der Anbieter eines Online-Inhaltedienstes, der ohne Zahlung eines Geldbetrags bereitgestellt wird, kann entscheiden, seinen Abonnenten während eines…
Der Anbieter eines Online-Inhaltedienstes, der gegen Zahlung eines Geldbetrags bereitgestellt wird, ermöglicht es einem Abonnenten, der sich vorübergehend in…
Um die grenzüberschreitende Portabilität von Online-Inhaltediensten zu gewährleisten, muss von den Online-Inhaltediensteanbieten, die in den Geltungsbereich…
Die Inhaber von Urheberrechten oder verwandten Schutzrechten oder von sonstigen Rechten am Inhalt eines Online-Inhaltedienstes können die Bereitstellung von,…
Diese Verordnung sollte nur für Online-Inhaltedienste gelten, auf die die Abonnenten in ihrem Wohnsitzmitgliedstaat tatsächlich zugreifen und sie nutzen können,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.