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In einigen Fällen ist für Fischereifahrzeuge mit einer Länge über alles von weniger als 15 Metern die Methodik von Anhang I des Übereinkommens von 1969 ungeeignet. Daher ist für diese Schiffe eine einfachere Definition der Bruttoraumzahl angebracht.
Auf Schiffe mit einer Bruttoraumzahl von weniger als 200, die keine Fischereifahrzeuge sind, sind die Anforderungen an die folgenden Ausstattungsmerkmale nicht…
Die Bruttoraumzahl von Fischereifahrzeugen, deren Länge über alles mindestens 15 Meter beträgt, wird in Übereinstimmung mit Anhang I des Übereinkommens von 1969…
Die Bruttoraumzahl (BRZ) neuer Fischereifahrzeuge mit einer Länge über alles von weniger als 15 Metern wird definiert als: BRZ = K1 · V hierin bedeutet K1 = 0,2…
Daher ist es verhältnismäßig, Schiffen mit einer Länge über alles von weniger als 15 Metern zu erlauben, in Gebieten mit einer Wassertiefe von weniger als 20…
In Anhang II Teil I wird folgende Nummer 3 angefügt: „3. Fischereifahrzeuge Fischereifahrzeuge mit einer Gesamtlänge von mehr als 15 Metern unterliegen der…
Fischereifahrzeuge mit einer Länge von weniger als 24 Metern, Kriegsschiffe, Flottenhilfsschiffe, Holzschiffe einfacher Bauart, staatliche Schiffe, die für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.