Erwägungsgrund 5 32023R2053
Durch die ICCAT-Empfehlung 18-02 wird die Empfehlung 17-07, die im Wege der Verordnung (EU) 2016/1627 des Europäischen Parlaments und des Rates in Unionsrecht umgesetzt wurde, aufgehoben.
Durch die ICCAT-Empfehlung 18-02 wird die Empfehlung 17-07, die im Wege der Verordnung (EU) 2016/1627 des Europäischen Parlaments und des Rates in Unionsrecht umgesetzt wurde, aufgehoben.