Erwägungsgrund 4 32017R1130
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Definitionen sollen sich auf Initiativen stützen, die von internationalen Sonderorganisationen bereits ergriffen worden sind.
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Definitionen sollen sich auf Initiativen stützen, die von internationalen Sonderorganisationen bereits ergriffen worden sind.