Gesetze
Gesetz wird geladen …
VERORDNUNG (EU) 2017/1130 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Juni 2017 zur Definition der Angaben für Fischereifahrzeuge (Neufassung)
Ein neuer Chat, das ganze 32017R1130 bereits als Kontext geladen.
Chat öffnenFür dieses Gesetz gibt es noch keine KI-Aufbereitung — keine erklärte Fassung, keine Leichte Sprache, keine KI-Hinweise. Auf Antrag bereiten wir es auf.
Wenn Sie die Fundstelle kennen, ist die Suche der kürzere Weg — „§ 536 BGB“ führt direkt zur Vorschrift.
Amtliche Texte, maschinell aus der Quelle aufbereitet. Keine Rechtsberatung — maßgeblich ist die amtliche Verkündung.