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Neben dem Fall, dass ein Geldmarktfonds gemäß seinen Vertragsbedingungen oder seiner Satzung in Bankeinlagen investiert, sollte ihm gestattet werden können, zusätzliche flüssige Mittel wie jederzeit verfügbare Sichteinlagen auf einem Bankkonto zu halten. Gerechtfertigt sein könnte das Halten solcher zusätzlichen flüssigen Mittel unter anderem, um bei einem Verkauf laufende oder außergewöhnliche Zahlungen zu begleichen, und zwar für den Zeitraum, der für die erneute Investition in zulässige Vermögenswerte erforderlich ist.
Ein Geldmarktfonds kann zusätzliche flüssige Mittel gemäß Artikel 50 Absatz 2 der Richtlinie 2009/65/EG halten.
Es handelt sich um eine Sichteinlage oder jederzeit kündbare Einlage;
Neben dem Fall, dass ein OGAW gemäß seinen Vertragsbedingungen oder seiner Satzung in Bankeinlagen investiert, sollte es möglich sein, allen OGAW zu…
Umgekehrte Pensionsgeschäfte sollten von Geldmarktfonds als ein Mittel zur sehr kurzfristigen Anlage von Liquiditätsüberschüssen verwendet werden können, sofern…
Ein Geldmarktfonds sollte in Einlagen investieren dürfen, sofern er das Geld jederzeit wieder abziehen kann. Die effektive Möglichkeit eines Abzugs wäre…
Für die Nachfrageseite sind Geldmarktfonds ein Instrument für das kurzfristige Barmittelmanagement, das ein hohes Maß an Liquidität, Diversifizierung und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.