Erwägungsgrund 2 32017R1199
Im Rahmen der gesonderten Prioritätsachse für Naturkatastrophen sollten die Vorhaben finanziert werden, die auf den Wiederaufbau als Reaktion auf Naturkatastrophen größeren Ausmaßes oder regionale Naturkatastrophen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates abzielen.