Erwägungsgrund 7 32017R1200
Nachdem DSM Nutritional Products einen Antrag gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu einer gesundheitsbezogenen Angabe hinsichtlich Docosahexaensäure (DHA) und der Verbesserung der Gedächtnisfunktion abzugeben (Frage Nr. EFSA-Q-2015-00456). Die vom Antragsteller vorgeschlagene Angabe hatte folgenden Wortlaut: „DHA trägt zur Verbesserung der Gedächtnisfunktion bei“.