Erwägungsgrund 3 32017R1326
Der Beschluss (EU) 2017/1340 fällt in den Geltungsbereich des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, und um diesem Beschluss Wirkung zu verleihen, insbesondere um seine einheitliche Anwendung durch die Wirtschaftsbeteiligten in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten, sind Rechtsvorschriften auf Unionsebene erforderlich.