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Die Kommission sollte einen langfristigen Arbeitsplan für die Überarbeitung der Etiketten für bestimmte energieverbrauchsrelevante Produkte mit einer vorläufigen Liste weiterer energieverbrauchsrelevanter Produkte vorlegen, für die ein Energieetikett erstellt werden könnte. Bei der Umsetzung des Arbeitsplans sollte als Erstes eine technische, ökologische und wirtschaftliche Analyse der betroffenen Produktgruppen erfolgen. Diese Analyse sollte auch zusätzliche Informationen berücksichtigen, darunter die Möglichkeit, Verbrauchern Informationen über die Gesamteffizienz eines energieverbrauchsrelevanten Produkts bereitzustellen, etwa über seinen Energieverbrauch, seine Haltbarkeit oder seine ökologische Bilanz entsprechend dem Ziel der Förderung einer Kreislaufwirtschaft, und über die damit verbundenen Kosten. Solche zusätzlichen Informationen sollten die Verständlichkeit und die Wirksamkeit des Etiketts für die Verbraucher verbessern und keine negativen Auswirkungen auf die Verbraucher haben.
Können bei energieverbrauchsrelevanten Produkten, für die gemäß der Verordnung (EU) 2017/1369 eingeführte Energieetiketten gelten, Informationen über einen…
Die Kommission erlässt einen Arbeitsplan und macht ihn zusammen mit den einschlägigen vorbereitenden Unterlagen öffentlich zugänglich (im Folgenden Arbeitsplan…
Die Bereitstellung korrekter, sachdienlicher und vergleichbarer Informationen über den spezifischen Energieverbrauch von energieverbrauchsrelevanten Produkten…
Die Verordnung (EU) 2017/1369, mit der ein Rahmen für die Energieverbrauchskennzeichnung festgelegt wurde, gilt, parallel zu dieser Verordnung, für…
Um Verbraucher zu nachhaltigen Entscheidungen zu bewegen, sollten Etiketten, sofern dies in den gemäß dieser Verordnung erlassenen delegierten Rechtsakten…
Um die Ziele des europäischen Grünen Deals so effizient wie möglich zu verwirklichen und zuerst die Produkte mit den größten Auswirkungen anzugehen, sollte die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.