Erwägungsgrund 11 32017R1509
Diese Verordnung steht im Einklang mit den Grundrechten und Grundsätzen, die insbesondere mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannt wurden, insbesondere mit dem Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein faires Gerichtsverfahren und dem Recht auf den Schutz personenbezogener Daten. Diese Verordnung sollte unter Wahrung dieser Rechte angewandt werden.