Verordnung (EU) 2017/1539 der Europäischen Zentralbank vom 25. August 2017 zur Festlegung des Geltungsbeginns der Verordnung (EU) 2017/1538 zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/534 über die Meldung aufsichtlicher Finanzinformationen (EZB/2017/25) für weniger bedeutende beaufsichtigte Unternehmen, die nationalen Rechnungslegungsrahmen unterliegen (ECB/2017/26)
Verordnung (EU) 2015/534 der Europäischen Zentralbank (EZB/2015/13) legt die Anforderungen im Hinblick auf die Meldungen aufsichtlicher Finanzinformationen fest, die von den beaufsichtigten Unternehmen an die nationalen zuständigen Behörden (National Competent Authorities — NCAs) zu übermitteln sind.
Erwägungsgrund 1 32017R1539
Erwägungsgrund 1 32017R1539Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen