Erwägungsgrund 4 32017R1547
Für die Umsetzung der Durchführungsverordnung (EU) 2017/1549 und des Beschlusses (GASP) 2017/1561 ist eine Regelung auf Unionsebene erforderlich, insbesondere um ihre einheitliche Anwendung durch die Wirtschaftsbeteiligten in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten.