Erwägungsgrund 2 32017R1547
Am 14. September 2017 nahm der Rat die Durchführungsverordnung (EU) 2017/1549 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 an, mit dem „Seehandelshäfen Krim“ in die Liste der benannten Personen und Einrichtungen aufgenommen wurde.