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Die Ausfuhr von verarbeiteter Gülle zur Verbrennung oder Deponierung ist verboten. Jedoch kann die Ausfuhr dieses Materials zur Verwendung in Biogas- oder Kompostieranlagen gemäß Artikel 43 Absätze 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 unter der Bedingung gestattet werden, dass das Bestimmungsland Mitglied der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) ist. Damit die Ausfuhr von verarbeiteter Gülle und organischen Düngemitteln, die ausschließlich verarbeitete Gülle enthalten, gestattet werden kann, sollten die Regeln für die Ausfuhr dieser Produkte für andere Zwecke als die Verbrennung, Deponierung, oder die Verwendung in Biogas- oder Kompostieranlagen in die Länder, die nicht Mitglied der OECD sind, festgelegt werden. Diese Regeln sollten Anforderungen enthalten, die mit den Anforderungen für das Inverkehrbringen von verarbeiteter Gülle und organischen Düngemitteln, die ausschließlich verarbeitete Gülle enthalten, mindestens gleichwertig sind. Anhang XIV der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 sollte daher entsprechend geändert werden.
Verarbeitete Gülle aus einer nach Artikel 15 Abs. 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 zugelassenen Biogas- oder Kompostierungsanlage darf nur in den…
Der Betreiber einer Biogas- oder Kompostierungsanlage, aus der verarbeitete Gülle oder verarbeitete Gülleprodukte in den Verkehr gebracht wird oder werden, Im…
Abweichend von Artikel 48 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 können die zuständigen Behörden eines Herkunftsmitgliedstaates und eines…
Verarbeitete Gülle darf nur nach Maßgabe des Anhangs VIII Kapitel III Abschnitt II Nr. 5 der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 gelagert und in den Verkehr gebracht…
Fermentationsrückstände und Komposte aus Anlagen nach den §§ 12 und 16 dürfen nach Maßgabe der Artikel 4 bis 8 der Verordnung (EG) Nr. 181/2006 der Kommission…
Die Verordnung (EU) Nr. 142/2011 der Kommission enthält Vorschriften zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009, einschließlich der Parameter für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.