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Die Mitgliedstaaten sollten die erforderlichen Maßnahmen zur Durchführung der Bestimmungen über den Solidaritätsmechanismus erlassen, wozu auch gehört, dass die betreffenden Mitgliedstaaten technische, rechtliche und finanzielle Regelungen vereinbaren. Die Mitgliedstaaten sollten die Einzelheiten dieser Regelungen in ihren Notfallplänen beschreiben. Die Kommission sollte rechtlich nicht bindende Leitlinien zu den wichtigsten Elementen, die in diese Regelungen aufzunehmen sind, erstellen.
Die Mitgliedstaaten ergreifen die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Gas an durch Solidarität geschützte Kunden in dem ersuchenden Mitgliedstaat…
Die Mitgliedstaaten müssen jederzeit über Interventionspläne für den Fall einer bedeutenden Versorgungsunterbrechung verfügen, und sie sehen organisatorische…
Da möglicherweise mehr als ein Mitgliedstaat eine Solidaritätsleistung für einen ersuchenden Mitgliedstaat erbringt, sollte es einen Mechanismus für die…
Durch diese Verordnung wird zum ersten Mal ein solcher Solidaritätsmechanismus zwischen Mitgliedstaaten als Instrument zur Abmilderung der Auswirkungen einer…
Es ist zudem notwendig, auf Gemeinschaftsebene einen geeigneten Mechanismus vorzusehen, nach dem besondere Maßnahmen erlassen werden können, mit denen die…
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die in dieser Richtlinie vorgesehenen internen Notfallpläne unter Beteiligung der im Betrieb tätigen Personen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.