Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die EUStA erstellt jährlich einen Jahresbericht über ihre allgemeine Tätigkeit in den Amtssprachen der Organe der Union und veröffentlicht ihn. Sie übermittelt den Bericht dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten sowie dem Rat und der Kommission.
Der Europäische Generalstaatsanwalt erscheint einmal jährlich vor dem Europäischen Parlament und vor dem Rat sowie auf Verlangen vor den nationalen Parlamenten der Mitgliedstaaten, um — unbeschadet der Verpflichtung der EUStA zur Verschwiegenheit und Geheimhaltung im Hinblick auf Einzelfälle und personenbezogene Daten — über die allgemeine Tätigkeit der EUStA Bericht zu erstatten. Der Europäische Generalstaatsanwalt kann bei Anhörungen durch die nationalen Parlamente von einem seiner Stellvertreter vertreten werden. KAPITEL III STATUS, AUFBAU UND ORGANISATION DER EUStA ABSCHNITT 1 Status und Aufbau der EUStA
Die ETIAS-Zentralstelle veröffentlicht einen jährlichen Tätigkeitsbericht. Dieser Bericht muss Folgendes enthalten: Der jährliche Tätigkeitsbericht wird dem…
Der Rat der Aufseher nimmt einen Jahresbericht über die Tätigkeiten der Behörde, einschließlich der Ausführung der Aufgaben des Vorsitzenden, an und übermittelt…
Der Rat der Aufseher nimmt einen Jahresbericht über die Tätigkeiten der Behörde, einschließlich der Ausführung der Aufgaben des Vorsitzenden, an und übermittelt…
Der Rat der Aufseher nimmt einen Jahresbericht über die Tätigkeiten der Behörde, einschließlich der Ausführung der Aufgaben des Vorsitzenden, an und übermittelt…
Die Agentur übermittelt ihren jährlichen Tätigkeitsbericht den nationalen Parlamenten.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.