Erwägungsgrund 6 32017R1939
Eine Gruppe von 17 Mitgliedstaaten hat mit Schreiben vom 14. Februar 2017 gemäß Artikel 86 Absatz 1 Unterabsatz 2 AEUV beantragt, den Europäischen Rat mit dem Verordnungsentwurf zu befassen.
Eine Gruppe von 17 Mitgliedstaaten hat mit Schreiben vom 14. Februar 2017 gemäß Artikel 86 Absatz 1 Unterabsatz 2 AEUV beantragt, den Europäischen Rat mit dem Verordnungsentwurf zu befassen.