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In jedem Mitgliedstaat sollte es zwei oder mehr Delegierte Europäische Staatsanwälte geben, damit die reibungslose Bearbeitung der Fälle der EUStA gewährleistet wird. Der Europäische Generalstaatsanwalt sollte in Konsultation mit jedem einzelnen Mitgliedstaat die Anzahl der Delegierten Europäischen Staatsanwälte je Mitgliedstaat sowie die funktionale und örtliche Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen den Delegierten Europäischen Staatsanwälten genehmigen. Bei dieser Konsultation sollte der Organisationsstruktur des nationalen Strafverfolgungssystems gebührend Rechnung getragen werden. Der Begriff der funktionalen Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen den Delegierten Europäischen Staatsanwälten könnte eine Aufteilung der Aufgaben ermöglichen.
In jedem Mitgliedstaat muss es zwei oder mehr Delegierte Europäische Staatsanwälte geben. Der Europäische Generalstaatsanwalt genehmigt nach Beratung und…
Aus jedem Mitgliedstaat sollte ein Europäischer Staatsanwalt für das Kollegium ernannt werden. Grundsätzlich sollten die Europäischen Staatsanwälte im Auftrag…
Das Verfahren für die Ernennung der Delegierten Europäischen Staatsanwälte sollte gewährleisten, dass sie integraler Bestandteil der EUStA sind, während sie auf…
Im Falle hoher Arbeitsbelastung aufgrund der großen Zahl an Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen in einem bestimmten Mitgliedstaat sollte ein Europäischer…
Die Delegierten Europäischen Staatsanwälte sollten ein integraler Bestandteil der EUStA sein; als solche sollten sie daher bei der Ermittlung und Verfolgung von…
Die Europäischen Staatsanwälte fungieren als Verbindungsstellen und Informationskanäle zwischen den Ständigen Kammern und den Delegierten Europäischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.