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Das Verfahren für die Ernennung der Delegierten Europäischen Staatsanwälte sollte gewährleisten, dass sie integraler Bestandteil der EUStA sind, während sie auf operativer Ebene weiterhin in ihre nationalen Rechtsordnungen und Gerichts- und Strafverfolgungsstrukturen integriert sind. Die Mitgliedstaaten sollten Bewerber für die Stellen der Delegierten Europäischen Staatsanwälte benennen, die vom Kollegium auf Vorschlag des Europäischen Generalstaatsanwalts ernannt werden sollten.
In jedem Mitgliedstaat sollte es zwei oder mehr Delegierte Europäische Staatsanwälte geben, damit die reibungslose Bearbeitung der Fälle der EUStA gewährleistet…
Das Verfahren für die Ernennung des Europäischen Generalstaatsanwalts und der Europäischen Staatsanwälte sollte deren Unabhängigkeit gewährleisten. Ihre…
Die Delegierten Europäischen Staatsanwälte sollten ein integraler Bestandteil der EUStA sein; als solche sollten sie daher bei der Ermittlung und Verfolgung von…
Die Delegierten Europäischen Staatsanwälte müssen ab dem Zeitpunkt ihrer Ernennung zum Delegierten Europäischen Staatsanwalt bis zur Amtsentlassung aktive…
Aus jedem Mitgliedstaat sollte ein Europäischer Staatsanwalt für das Kollegium ernannt werden. Grundsätzlich sollten die Europäischen Staatsanwälte im Auftrag…
In jedem Mitgliedstaat muss es zwei oder mehr Delegierte Europäische Staatsanwälte geben. Der Europäische Generalstaatsanwalt genehmigt nach Beratung und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.