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Bei Uneinigkeit über die Frage der Ausübung der Zuständigkeit sollten die zuständigen nationalen Behörden über die Zuständigkeitsverteilung entscheiden. Unter dem Begriff der zuständigen nationalen Behörden sollten die Justizbehörden verstanden werden, die nach dem nationalen Recht für die Entscheidung über die Zuständigkeitsverteilung zuständig sind.
Die Mitgliedstaaten benennen die nationalen zuständigen Behörden, die ermächtigt sind, die Anwendung und Durchsetzung dieser Richtlinie sicherzustellen, und sie…
Die Mitgliedstaaten benennen die nationalen zuständigen Behörden, die ermächtigt sind, die Anwendung und Durchsetzung dieser Richtlinie sicherzustellen, und sie…
„Zuständige nationale Behörden“ die von den Mitgliedstaaten für die Zwecke dieses Beschlusses benannten nationalen Behörden, zu denen unter anderem Polizei,…
Im Sinne des Absatzes 4 bezeichnet der Ausdruck „zuständige Behörde“ eine Justizbehörde oder, sofern die Justizbehörden keine Zuständigkeit in dem von dem…
Es sollte Sache der Mitgliedstaaten sein, die zuständigen Behörden zu benennen, die befugt sind, unter diese Richtlinie fallende Informationen über Verstöße…
Die Mitgliedstaaten sollten entscheiden können, ob die zuständigen Behörden diese Befugnisse unmittelbar in eigener Verantwortung, durch Befassung anderer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.