Erwägungsgrund 9 32013R1380
Die GFP sollte gewährleisten, dass die fischereipolitischen Zielvorgaben, die die Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über die biologische Vielfalt in ihren Beschluss über den Strategieplan zur Erhaltung der Biodiversität 2011-2020 aufgenommen hat, und die Biodiversitätsziele, die vom Europäischen Rat am 25. und 26. März 2010 angenommen wurden, erfüllt werden.