Erwägungsgrund 4 32017R2092
Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Erstellung und Annahme von Mehrjahresplänen oder Bewirtschaftungsplänen, die Rückwurfpläne umfassen, länger dauert als zum Zeitpunkt der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 erwartet wurde.