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Ziele des EES sollten sein, das Außengrenzenmanagement zu verbessern, irreguläre Einwanderung zu verhindern und die Steuerung der Migrationsströme zu erleichtern. Das EES sollte gegebenenfalls insbesondere zur Identifizierung von Personen beitragen, die die Voraussetzungen hinsichtlich der Dauer des zulässigen Aufenthalts im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten nicht oder nicht mehr erfüllen. Darüber hinaus sollte das EES zur Verhütung, Aufdeckung und Untersuchung terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten beitragen.
Erhöhung der Effizienz der Grenzübertrittskontrollen durch Berechnung und Überwachung der Dauer des zulässigen Aufenthalts bei der Ein- und der Ausreise von…
einen Beitrag zur Verhinderung illegaler Einwanderung, indem es die Bewertung des von einem Antragsteller ausgehenden Risikos der illegalen Einwanderung vor…
Im Hinblick auf die weitere Verbesserung des Außengrenzenmanagements, und insbesondere zur Überprüfung der Einhaltung der Bestimmungen über die den zulässigen…
Das VIS sollte den Zweck verfolgen, die Umsetzung der gemeinsamen Visumpolitik, die konsularische Zusammenarbeit und die Konsultation zwischen zentralen…
Um die volle Wirksamkeit des EES zu gewährleisten, müssen die Ein- und Ausreisekontrollen an den Grenzen, an denen das EES eingesetzt wird, einheitlich…
Das EES sollte Drittstaatsangehörige erfassen, die für einen Kurzaufenthalt im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten zugelassen sind. Es sollte außerdem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.