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Es sollten präzise Vorschriften hinsichtlich der Zuständigkeit für die Entwicklung und den Betrieb des EES sowie der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für ihren Anschluss an das EES festgelegt werden. Die mit der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates errichtete Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts sollte im Einklang mit der vorliegenden Verordnung für die Entwicklung und das Betriebsmanagement eines zentralisierten EES zuständig sein. Die Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 sollte daher entsprechend geändert werden.
unbeschadet der Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten die nötigen Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit des Zentralsystems des EES und der…
Mit der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde die Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im…
Mit der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde die Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im…
Die durch die vorliegende Verordnung errichtete Agentur tritt an die Stelle der auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 errichteten Europäischen…
Am 25. Oktober 2011 haben das Europäische Parlament und der Rat die Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 zur Errichtung einer Europäischen Agentur für das…
Um zu gewährleisten, dass die Agentur die Aufgaben der durch die Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 errichteten Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.