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Das EES sollte Drittstaatsangehörige erfassen, die für einen Kurzaufenthalt im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten zugelassen sind. Es sollte außerdem Drittstaatsangehörige erfassen, denen die Einreise für einen Kurzaufenthalt verweigert worden ist.
Drittstaatsangehörige, die für einen Kurzaufenthalt im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten zugelassen sind und sich an den Grenzen, an denen das EES eingesetzt…
Beitrag zur Identifizierung von Drittstaatsangehörigen, die die Voraussetzungen für die Einreise in das oder den Kurzaufenthalt im Hoheitsgebiet der…
Drittstaatsangehörige, die nach Artikel 6 Absatz 1 der vorliegenden Verordnung für einen Kurzaufenthalt zugelassen sind;
Unbeschadet des Artikels 12a können die zuständigen Behörden in Bezug auf einen Drittstaatsangehörigen, der sich im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aufhält…
Im Hinblick auf die weitere Verbesserung des Außengrenzenmanagements, und insbesondere zur Überprüfung der Einhaltung der Bestimmungen über die den zulässigen…
In Absatz 2 wird folgender Unterabsatz angefügt: „Die Daten von Drittstaatsangehörigen, denen die Einreise für einen Kurzaufenthalt verweigert wurde, werden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.