Erwägungsgrund 1 32017R2226
In ihrer Mitteilung vom 13. Februar 2008 mit dem Titel „Vorbereitung der nächsten Schritte für die Grenzverwaltung in der Europäischen Union“ legte die Kommission die Notwendigkeit dar, im Rahmen der Strategie für einen integrierten Grenzschutz der Union ein Einreise-/Ausreisesystem (Entry/Exit System — im Folgenden „EES“) einzurichten, mit dem Zeitpunkt und Ort der Ein- und Ausreise der für einen Kurzaufenthalt im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten zugelassenen Drittstaatsangehörigen elektronisch erfasst werden und die Dauer des zulässigen Aufenthalts berechnet wird.