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Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“) gab eine wissenschaftliche Stellungnahme zur Sicherheit und Wirksamkeit von Kupfer(I)-oxid als Futtermittelzusatzstoff für alle Arten ab. In dieser Stellungnahme ist dargelegt, dass die Gehalte für Blei in Kupfer(I)-oxid in bestimmten Fällen über den aktuellen Höchstgehalten der Union für Blei liegen, es jedoch bei den festgestellten Gehalten keine Sicherheitsbedenken gibt, da die Exposition von Tieren gegenüber Blei durch die Verwendung des genannten Zusatzstoffs geringer wäre als bei der Verwendung anderer Kupferverbindungen, die mit dem Unionsrecht im Einklang stehen. Gemäß den bereitgestellten Informationen ist durch gute Herstellungspraxis der Höchstgehalt für Blei in Futtermittelzusatzstoffen der Funktionsgruppe der Verbindungen von Spurenelementen nicht durchgehend für Kupfer(I)-oxid erreichbar. Daher ist es angezeigt, den Höchstgehalt für Blei in Kupfer(I)-oxid anzupassen.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) kam in ihrem wissenschaftlichen Gutachten über die Sicherheit und Wirksamkeit von…
Anhang I der Richtlinie 2002/32/EG wird wie folgt geändert: 1. Abschnitt I Zeile 4, Blei, erhält folgende Fassung: Unerwünschter Stoff Zur Tierernährung…
(6) Bei dem für Vormischungen festgelegten Höchstgehalt werden die Zusatzstoffe mit dem höchsten Blei- bzw. Cadmiumgehalt berücksichtigt und nicht die…
Darüber hinaus sollte ein Höchstgehalt für Blei in Zusatzstoffen der Funktionsgruppen der Spurenelemente, Bindemittel und Fließhilfsstoffe sowie für…
(6) Bei dem für Vormischungen festgelegten Höchstgehalt werden die Zusatzstoffe mit dem höchsten Blei- bzw. Cadmiumgehalt berücksichtigt und nicht die…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1334/2003 der Kommission vom 25. Juli 2003 zur Änderung der Bedingungen für die Zulassung einer Reihe von zur Gruppe der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.