Gesetze
Gesetz wird geladen …
Mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 291/2014 der Kommission wurde die Wartezeit für Decoquinat von drei auf null Tage verkürzt. Daher sollte die Bestimmung über die unvermeidbare Verschleppung von Decoquinat in Endmastfutter für Masthühner gestrichen werden.
Im Zeitraum von 7 Tagen vor Verbringung der Tiere zur Schlachtung, im Falle von Masthähnchen während der gesamten Mastperiode, bestanden ⃞keine Wartezeiten für…
Die Behörde kam in ihrem Gutachten vom 18. Juni 2008 nach einer Neubewertung der Exposition des Menschen zu dem Schluss, dass bei Masthühnern, Junghennen und…
Die Richtlinie 2001/82/EG wird wie folgt geändert: 1. Artikel 10 Absatz 3 erhält folgende Fassung: „(3) Abweichend von Artikel 11 erstellt die Kommission eine…
Im Zuge der Erteilung einer neuen Zulassung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 sollten die Bestimmungen für Diclazuril in Bezug auf Masthühner in der…
In ihrem Gutachten vom 16. September 2008 kam die Behörde zu dem Schluss, dass es unter sicherheitstechnischen Gesichtspunkten nicht notwendig sei, eine…
Mit der Verordnung (EG) Nr. 270/2009 der Kommission wurde die Verwendung dieser Zubereitung bei Masthühnern für zehn Jahre zugelassen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.